Kreditversicherung
Gegen Forderungsausfall schützen - weltweit - alle Branchen
Kreditversicherung ist eine Versicherung des Lieferantenkredits gegen den wirtschaftlichen Ausfall, verursacht durch Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Debitors im In- und Ausland.
- Warenkreditversicherung - siehe dazu die HRP Webseite Warenkreditversicherung.
Das Wort Kreditversicherung wird auch bei der Absicherung von Krediten, d.h. bei Immobilienkrediten und/ oder Bankdarlehen verwendet.
Wichtige Funktion der Kreditversicherung ist, dass im Rahmen eines Kreditversicherungsvertrages die Kunden/Debitoren des Versicherungsnehmers vom Kreditversicherer vor Lieferung und Leistung auf ihre Bonität geprüft werden.
Sonderthema der Kreditversicherung - Anfechtungsversicherung | 129 ff InsO
- Rückzahlung erhaltener Zahlungen ohne „Anrechnung“ bereits erbrachter Gegenleistungen
Die Regelungen in §§ 129 ff der Insolvenzordnung geben dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, zu einem früheren Zeitpunkt bereits geleistete Zahlungen des jetzt insolventen Abnehmers unter bestimmten Voraussetzungen anzufechten.
Wenn Sie mehr zur Anfechtungsversicherung sprechen Sie uns bitte an!